Überprüfung nach §57a KFG
PKW und Kombifahrzeuge müssen in folgenden Zeitabständen begutachtet werden:
3 Jahre nach der Erstzulassung, dann nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich.
Toleranzfristen:
Die Begutachtung hat im Zeitraum von 1 Monat vor der Erstzulassung und max. 4 Monate danach zu erfolgen.
Folgende Elemente am Fahrzeug werden überprüft:
Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell, Karosserie, Reifen, Motor, Bremsen
Wir überprüfen folgende KFZ-Kategorien:
PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 3,5t
Versehrtenfahrzeuge PKW, Wohnmobile und Wohnwägen,
Anhänger bis 1,7t
Motorräder und Mopeds